Kostenübersicht


Privatversicherung


In aller Regel übernehmen die privaten Krankenkassen eine Psychotherapie. Bitte erkundigen Sie sich vor dem Erstgespräch bei Ihrer Kasse über die Bedingungen und Formalitäten sowie lassen Sie sich eine „Kostenübernahmeerklärung“ ausstellen.

 

Mein Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Ärztinnen und Psychotherapeut:innen (GOP novelliert 01.07.24) und beläuft sich bei den ersten Kennenlernstunden (Psychotherapeutische Sprechstunde, Probatorik) auf 134,0. In der anschließenden Behandlung werden 167,34 für die Kurzzeittherapie und 134,01 für die Langzeittherapie berechnet. Für die einmaligen zusätzlichen Kosten siehe weiter unten.

 

Normalerweise wird die von jeder Privatversicherungen übernommen. Informieren Sie sich gerne im Vorfeld darüber.


Selbstzahlung


Sie können gerne ohne Formalitäten psychotherapeutische Gespräche in Anspruch nehmen.

 

Die Kosten der Behandlung sind die gleichen wie unter Punkt Privatversicherung.

 

Die entstanden Kosten können Sie als "außergewöhnliche Belastung" unter §33 EStG von Ihrer Steuer absetzen. Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

 


Gesetzl. Versicherung


Sie wenden sich bitte zunächst an einen niedergelassenen Vertragspsychotherapeuten mit Kassenzulassung. 

Wenn Sie keinen zeitnahen Behandlungstermin - unzumutbar sind Wartezeiten über drei Monaten - bei einem niedergelassenen Vertragspsychotherapeuten finden, können Sie sich an mich wenden.

Die Psychotherapie wird dann über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren (§ 13 Abs. 3 SGB V) finanziert.

Bei diesem Antrag auf Kostenerstattung ist es wichtig, dass Sie detailliert nachweisen (mit Namen, Adressen, Daten, Uhrzeiten) dass es Ihnen nicht möglich war, einen zeitnahen Behandlungsplatz zu bekommen. Genauere Details dazu können wir auch gemeinsam klären. Es ist auf jeden Fall ihr Recht, zeitnah -  also innerhalb von drei Monaten - einen Therapieplatz zu erhalten!

 

Weniger kulant zeigen sich nach bisheriger Erfahrung: AOK, Barmer und DAK. Deutlich kulanter sind die Techniker und viele Betriebskrankenkassen.



Beihilfeberechtigung


 

Eine Kostenübernahme durch die Beihilfe von Bund, Ländern und Kommunen geschieht in der Regel problemlos. Die Festsetzungsstelle muss allerdings die Beihilfefähigkeit anerkennen. Zusammen mit der von mir quartalsmäßigen ausgestellten Rechnung reichen Sie deswegen bitte ein Antragsformular bei ihrer Beihilfestelle ein.

 

Kosten der Behandlung siehe Privatversicherung

 

 

 

 


Abrechnung mit Soldat:innen


 

Durch die Vereinbarung zwischen der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) übernimmt Ihr Arbeitgeber in der Regel die Kosten für die Therapie. 

Generell erhalten Sie von ihrem Truppenarzt eine Genehmigung von zunächst fünf Probesitzungen (Probatorik). Wenn Sie sich anschließend für eine Psychotherapie entscheiden, werde ich bei ihrem Truppenarzt einen Therapieantrag für 25 Stunden stellen.

 

 


Heilfürsorge der Bundespolizei


 

Seit Mai 2018 können sich Bundespolizistinnen und Bundespolizisten direkt an eine Privatpraxis wenden und sind somit nicht mehr darauf angewiesen, sich auf die langwierige Suche nach einen freien Behandlungsplatz in einer Kassenpraxis zu begeben. Hierzu hat die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) eine Vereinbarung mit dem Bundesministerium des Inneren geschlossen. Details zu dieser Vereinbarung können Sie unter dem Titel „Bundespolizisten können auf Privatpraxen zurückgreifen“ auf den Seiten der BPtK nachlesen.

 

Das Verfahren, die Anträge und die Bewilligungsschritte sind analog zu denen der gesetzlichen Krankenversicherung gestaltet. Deshalb ist es vorgesehen, dass vor der eigentlichen Psychotherapie eine psychotherapeutische Sprechstunde durchgeführt wird. Diese Sprechstunde kann bei kassenzugelassenen Psychotherapeuten oder auch bei privaten Psychotherapeuten abgehalten werden. Für den letzteren Fall sind ein Formular zur Dokumentation der Sprechstunde sowie weitere Informationen für Privattherapeut:innen bei der BPtK hinterlegt.

Zuständig für Anträge und Abrechnungen ist das Bundespolizeipräsidium, Referat 83, Heilfürsorgeangelegenheiten (bzw. Abrechnungsstelle), in 53754 Sankt Augustin. Mit dieser Stelle kann direkt abgerechnet werden, so dass Sie nicht in Vorleistung treten müssen.

 



Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten


 

Mitglieder der Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (KVB) haben die Möglichkeit, eine Behandlung bei einem approbierten psychologischen Psychotherapeut:innen in einer Privatpraxis in Anspruch zu nehmen.

 


Postbeamtenkrankenkasse


 

Personen, die zur Mitgliedergruppe B der Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) gehören, können sich bei einem approbierten psychologischen Psychotherapeuten/-in in einer Privatpraxis in Behandlung begeben. Diesbezügliche  Informationen zur Psychotherapie stehen auf den Seiten der PBeaKK zur Verfügung.

 



Einmalige zusätzliche Kosten


Zusätzlich entstehen nur einmalig noch folgende Kosten (egal wie sich versichert sind oder Selbstzahler:innen sind):

 

- Biographische Anamnese (Einzel): 123,34 Euro  

- Paaranalyse (Paartherapie): 160 Euro

- Testverfahren-Paket: 75,75 Euro